Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Max Peters Heizung GmbH, 18209 Bad Doberan

für Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen und energietechnische Systeme

Stand: März 2026



§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



§ 2 Angebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Nach Anfrage erfolgt eine individuelle Beratung (telefonisch, digital oder vor Ort). Auf dieser Grundlage erstellen wir ein projektbezogenes Angebot.

3. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

4. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.

5. An Unterlagen (z. B. Angebote, Planungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

6. Technische Änderungen sowie Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Herstelleranpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

7. Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind. Herstellergarantien bleiben unberührt.


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§ 3 Besondere Regelungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen

1. Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeit

Angaben zu Stromerträgen, Autarkiegraden oder Wirtschaftlichkeit stellen unverbindliche Prognosen dar. Tatsächliche Werte können insbesondere aufgrund von Wetter, Nutzungsverhalten, Standortbedingungen oder technischen Gegebenheiten abweichen.

2. Fördermittel (z. B. BAFA, KfW)

Förderungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beantragen. Eine Gewähr für Bewilligung, Höhe oder Fortbestand von Fördermitteln übernehmen wir nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3. Netzanschluss und Genehmigungen

• Der Netzanschluss erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.

• Verzögerungen durch Netzbetreiber oder Behörden liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

• Termine zur Inbetriebnahme können sich entsprechend verschieben.

4. Lieferumfang und Schnittstellen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen anderer Gewerke (z. B. Dachdecker-, Elektro- oder Bauarbeiten) sind nur enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart.

5. Betriebsvoraussetzungen

Der Kunde stellt sicher, dass alle technischen Voraussetzungen (z. B. Tragfähigkeit Dach, Elektroinstallation, Heizsystem) erfüllt sind.



§ 4 Rechnungsstellung

1. Rechnungen werden in Papierform oder elektronisch übermittelt.

2. Der Kunde erklärt sich mit elektronischem Rechnungsversand einverstanden, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wird.

3. Elektronische Rechnungen gelten mit Zugang als zugestellt.

4. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.



§ 5 Preise

1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive Lieferung und Montage.

2. Bei Liefer- oder Ausführungszeiten von mehr als vier Monaten behalten wir uns Preisänderungen aufgrund von Kostenentwicklungen vor.

3. Zusatzleistungen oder Mehraufwand (z. B. unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten) werden gesondert berechnet.

 


§ 6 Zahlungsbedingungen

1. 50% der Rechnung sind bei Materiallieferung sofort fällig, die Restzahlung bei Fertigstellung der Anlage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein.

3. Im Verzugsfall werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.



§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlagen ordnungsgemäß zu behandeln und zu sichern.



§ 8 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Verzögerungen durch Lieferengpässe, Netzbetreiber, Behörden oder höhere Gewalt verlängern die Fristen angemessen.

3. Teilleistungen sind zulässig.



§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat alle erforderlichen Voraussetzungen für die Installation rechtzeitig zu schaffen.

2. Dazu gehören insbesondere:

• Zugang zum Gebäude/Dach

• Bereitstellung von Strom und Wasser

• Angaben zu Leitungen und baulichen Gegebenheiten

3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.



§ 10 Montage und Inbetriebnahme

1. Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.

2. Nach Fertigstellung ist eine Abnahme durchzuführen.

3. Die Inbetriebnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

4. Verzögerungen durch Dritte (z. B. Netzbetreiber) liegen nicht in unserer Verantwortung.

 


§ 11 Höhere Gewalt

1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen) führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.

2. Dauert die Störung länger als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.



§ 12 Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

3. Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

4. Herstellergarantien bleiben unberührt.



§ 13 Haftung

1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

2. Eine Haftung für:

• Einspeisevergütung

• Fördermittel

• tatsächliche Energieerträge

• Wirtschaftlichkeitsberechnungen

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

3. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.



§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.

3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.